Regeln für die Nutzung des Internets in der Universitätsbibliothek Dortmund
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Benutzerkreis
Die Nutzung des Internets in der Universitätsbibliothek Dortmund dient dem in der Benutzungsordnung (vgl. §1 Allgemeines) genannten Personenkreis für Forschung, Lehre, Studium und wissenschaftliches Arbeiten.
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Pflichten der Benutzer und Benutzerinnen
Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt sind:
- Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB)
- Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§ 303 a StGB)
- Die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§ 130 StGB)
- Die Verbreitung von Pornographie im Netz (§ 184, Absatz 3 StGB)
- Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§ 184, Absatz 5 StGB)
- Ehrdelikte, wie Beleidigung und Verleumdung (§ 185 folgende StGB)
Für Verstöße gegen Urheberrechts-, Lizenzrechts- und Copyrightbestimmungen haftet die Benutzerin / der Benutzer.
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Rechte der Universitätsbibliothek
- Die Universitätsbibliothek kann den Abruf von Diensten unterbinden, die gegen Bestimmungen des Datenschutzes, Jugendschutzes und Strafgesetzbuches verstoßen.
- Die Universitätsbibliothek oder das Hochschulrechenzentrum können bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften die im Rahmen der Netzüberwachung entstehende Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung hinzuziehen.
- Bei Missbrauch des Angebots kann die Benutzerin/der Benutzer von der Nutzung ausgeschlossen werden. Schadenersatzansprüche für schuldhaft verursachte Schäden bleiben vorbehalten.
- Die Universitätsbibliothek kann die Nutzungsdauer beschränken.
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Hinweise für die Nutzung elektronischer Medien der Universitätsbibliothek Dortmund
- Die Nutzung elektronischer Medien (E-Books, elektronische Zeitschriften und Datenbanken) der Universitätsbibliothek Dortmund dient dem in der Benutzungsordnung genannten Personenkreis (vgl. §1 Allgemeines) für eigene Forschung, Lehre, Studium und wissenschaftliches Arbeiten. Hierbei ist das geltende Urheberrecht zu beachten, insbesondere §53 UrhG.
- Die Benutzung von Datenbanken hat über die von der Universitätsbibliothek bzw. dem Anbieter zur Verfügung gestellte Benutzungsoberfläche zu erfolgen. Die Verwendung sogenannter Crawler-Programme zum automatischen "Harvesten" von Daten ist untersagt. Werden große Datenmengen z.B. für Forschungsvorhaben benötigt, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Fachreferentin/Ihrem Fachreferenten oder direkt mit dem jeweiligen Anbieter der elektronischen Medien in Verbindung.
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Sonstige Regelungen
- Die Universitätsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export dieser Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen.
- Die Universitätsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzerin/des Benutzers im Internet entstehen, z.B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste. In begründeten Einzelfällen, bei Konflikten kann auf die unter Ziffer 3 b erwähnte Protokollierung zurückgegriffen werden.
- Daten im Internet werden ungesichert übermittelt. Bei der Inanspruchnahme von Diensten, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden, ist dies zu beachten. Die Universitätsbibliothek haftet nicht beim Missbrauch durch Dritte.
- Mit der Benutzung der Internet-Rechner verpflichtet sich die Benutzerin/der Benutzer, die Regeln für die Nutzung des Internets in der Universitätsbibliothek einzuhalten.
- Benutzerinnen und Benutzer haben sich auf Verlangen auszuweisen (Bibliotheksausweis) und den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten.
Dortmund, den 18. Januar 2012
Die Bibliotheksleitung