UB-Blog - Weblog der Universitätsbibliothek Dortmund

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Tag: » Open Access

Petition Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen

Donnerstag, 19.11.2009
 

Unterstützen Sie den freien Informationszugang in Bildung und Wissenschaft!

Setzen Sie sich für Open Access ein, indem Sie die Petition Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen mitzeichnen.
Aus dem Petitions-Flyer des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”:
‘Ihre Mitzeichnung ist besonders wichtig, da sich der Bundestag öffentlich mit der Petition beschäftigen muss, wenn wir 50.000 Mitzeichnungen bis zum 29. November erreichen.’
Die Petition liegt auf dem Petitions-Server des Deutschen Bundestags. Damit Sie mitzeichnen können, ist vorab eine kurze Registrierung notwendig.

Text der Petition

‘Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.’

Begründung

‘Die öffentliche Hand fördert Forschung und Entwicklung nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung jährlich mit etwa 12 Milliarden Euro. Die Ergebnisse dieser Forschung jedoch werden überwiegend in kostenpflichtigen Zeitschriften publiziert. Es ist nicht angemessen, dass der Steuerzahler für die von ihm finanzierten Forschungsergebnisse erneut bezahlen muss.
Wegen der hohen Kosten und der Vielzahl wissenschaftlicher Zeitschriften sind Forschungsergebnisse nur in wenigen Bibliotheken einsehbar. Den meisten Bürgern ist der Zugang zu der von ihnen finanzierten Wissenschaft dadurch nicht nur erschwert, sondern de facto ganz verschlossen.
Den Bürger von der Wissenschaft auszusperren ist nicht nur schädlich, sondern auch unnötig. Andere Länder haben vergleichbare Vorhaben bereits umgesetzt. Die US-Amerikanische Behörde National Institutes of Health (NIH) verlangt, dass alle von ihr finanzierten Publikationen binnen 12 Monaten an einem zentralen Ort öffentlich zugänglich sind. Die grundsätzliche Struktur des wissenschaftlichen Publikationswesen verändert sich hierdurch nicht.’

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Internationale Open Access Week

Mittwoch, 14.10.2009
 

Open Access Logo In diesem Jahr findet vom 19. – 23. Oktober die internationale Open Access Week statt. Ziel ist es, das Thema Open Access weltweit an vielen verschiedenen Orten während dieser Woche lokal aufzugreifen, um für den freien Zugang zu Wissen und Information aus öffentlich geförderter Forschung zu werben und vor Ort zu informieren. Es werden bundesweit innerhalb der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen der Aktionswoche durchgeführt.

Logo der Open Access Week Die Open Access Week ist die Folgeveranstaltung des internationalen Open Access Day, der im Oktober 2008 stattfand. Open Access wurde zu diesem Anlass durch lokale Veranstaltungen von etwa 130 Organisationen in 30 Ländern erfolgreich beworben.
Die Arbeitsgruppe Open Access in der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen unterstützt eine breite Beteiligung deutscher Wissenschaftseinrichtungen an der internationalen Open Access Week.

Eine Übersicht über geplante Aktivitäten einzelner Institutionen bietet Ihnen die Informationsplattform Open Access.

Wir haben Informationen zu Open Access im Allgemeinen und speziell für die TU Dortmund zusammengestellt.

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Elektronisch publizieren und archivieren mit Eldorado

Freitag, 27.02.2009
 

Schreiben Sie gerade Ihre Dissertation? Geben Sie Ihre Abschlussarbeit bald ab? Möchten Sie die Sichtbarkeit Ihrer Publikation erhöhen? Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Werk langfristig verfügbar ist?

Der Dokumentenserver Eldorado (Elektronisches Dokumenten-, Retrieval- und Archivsystem der TU Dortmund) bietet allen Angehörigen der Technischen Universität Dortmund die Möglichkeit, bequem und sicher zu publizieren und auf wissenschaftliche Ressourcen auch langfristig zuzugreifen.

Dissertationen elektronisch veröffentlichen

Eldorado ist insbesondere zur elektronischen Veröffentlichung von Dissertationen geeignet. Die Publikation von Dissertationen in Eldorado bietet nicht nur den Vorteil des kostengünstigen Publizierens, der einfachen Verbreitung und des weltweiten Nachweises, sondern Eldorado sichert auch die Langzeitarchivierung der Werke. Die Abgabemodalitäten für Dissertationen sind in der jeweiligen Promotionsordnung geregelt.

Prinzipiell kann jeder Angehörige der Technischen Universität Dortmund seine Ressourcen veröffentlichen. Fragen Sie uns.

Online publizieren für Lehrstühle und Einrichtungen

Auch Reports, Konferenzberichte, Schriftenreihen bis hin zu Vorlesungsskripten können über Eldorado elektronisch publiziert und archiviert werden. Lehrstühle und Einrichtungen können einen speziellen Zugang erhalten und direkt online veröffentlichen.

Eldorado erhöht die Suchbarkeit und Sichtbarkeit Ihrer Publikationen

Durch die Erschließung der Publikationen in einem besonderen Format, werden die entsprechenden Nachweise in internationale Nachweissysteme und fachspezifische Suchmaschinen eingebunden. Des Weiteren wird der Text aus Dokumenten extrahiert und suchbar gemacht.

Eldorado ist unter den Top 100 weltweit

Im letzten weltweiten Ranking der institutionellen und disziplinären Repositorien erlangte Eldorado den Platz 81 von 300. Unter den institutionellen Repositorien steht Eldorado auf Platz 67.
Das Ziel dieses Rankings ist, die Open-Access-Initiativen zu unterstützten, die für einen freien Zugang zu wissenschaftlicher Information einstehen. Das Ranking versteht sich als ein Indikator für die Sichtbarkeit und die Wirksamkeit wissenschaftlicher Repositorien. Über 500 Repositorien wurden evaluiert. Unter den Top 300 ist Deutschland mit 27 Repositorien vertreten.

Eldorado ist das institutionelle Repositorium der Technischen Universität Dortmund und ist ein gemeinsames Angebot des IT und Medien Centrums und der Universitätsbibliothek.

Ihre Ansprechpartnerin, um Ressourcen einzureichen:

Alexandra Puppe
Universitätsbibliothek, Zentralbibliothek Raum 115 a
Telefon (0231) 755-4054
eldorado@ub.tu-dortmund.de

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Neues Urheberrechtsgesetz in Kürze

Freitag, 25.01.2008
 

Ab dem 1.1. 2008 ist das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft – mit einschneidenden Konsequenzen für die Literaturversorgung für Studierende und Wissenschaftler. Hier einige Änderungen:

§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 52b UrhG erlaubt es Bibliotheken, ihre Bestände zu digitalisieren und in ihr Netz zu stellen. Pro vorhandenem gedrucktem Exemplar in der Bibliothek darf ein paralleler Zugriff an einem Lesesaalrechner gestattet werden. In “Belastungsspitzen” dürfen es gleichzeitig bis zu vier Zugriffe sein. Die Bibliothek darf jedoch nur das digitalisieren und zur Verfügung stellen, was nicht von den Verlagen lizensiert elektronisch angeboten wird. Leider wurde vom Gesetzgeber versäumt, die Zugriffsrechte auf beispielsweise ein Campusnetz auszuweiten. Ein Hochschulangehöriger, der ein digitalisiertes Werk nutzen möchte, muss sich also trotzdem auf den Weg in eine Bibliothek machen.

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

Die Grundlage für elektronische Semesterapparate bleibt noch für weitere zwei Jahre in Kraft. Der § 52a erlaubt den Hochschulen urheberrechtlich geschützte Materialien für Forschung und Lehre in internen Netzen elektronisch für einen begrenzten Personenkreis zum Zweck des Unterrichts oder der Forschung zugänglich zu machen. Diese, insbesondere für das E-Learning an Hochschulen bedeutende Regelung läuft zum 31.12.2008 aus. Die Nutzung des § 52a wurde im vergangenen Jahr an einigen Hochschulen evaluiert. In der Diskussion steht, dass ein System zur individuellen Meldung und Abrechnung mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) entwickeln werden soll.

§53 a Kopienversand auf Bestellung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Bibliotheken Aufsatzkopien nicht mehr elektronisch (z.B. als PDF-Datei) liefern, wenn der Verlag ein eigenes elektronisches Angebot bereitstellt. Diese Regelung führt zu wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Auf Bibliotheken, Wissenschaftler und Studierende dürften damit erhöhte Kosten für die Neuanschaffung von Fachartikeln zukommen. Ist etwa ein Artikel in der Bibliothek vor Ort nicht verfügbar, konnte man sich den gesuchten Beitrag zu moderaten Preisen als PDF-Datei aus einer anderen Bibliothek schicken lassen. Dies soll nun in Zukunft nur noch so lange zulässig sein, wie die Verlage nicht im Internet ein eigenes “On-Demand-Angebot” offerieren, also den entsprechenden Beitrag nicht selber online in einer Datenbank zum kommerziellen Abruf anbieten. Fernleihbestellungen von Aufsatzkopien werden in den allermeisten Fällen durch Bibliotheken nur noch per Post oder Fax geliefert werden dürfen. Für externe Kunden und Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht auf wissenschaftliche Zwecke berufen können, ist eine Lieferung als PDF-Datei gar nicht mehr möglich.
Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken seit Januar 2008 vorerst komplett auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Das Recht auf Privatkopie von analogen wie digitalen Werken bleibt auch weiterhin erhalten, allerdings wurde es “durchsetzungsstark” ausgestaltet. Den Tauschbörsen geht es nun an den Kragen. Sowohl der Upload als auch nun ganz konkret der Download “von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten” sowie unter gleichen Bedingungen “hergestellten Vorlagen” ist verboten. Eine private Kopie von rechtmäßig erworbenen CDs oder DVDs in geringer Zahl bis zu fünf Kopien herzustellen, bleibt erlaubt. “Persönlich verbundenen Personen” wie Verwandte und Freunde dürfen auch bedacht werden. Allerdings darf ein bestehender Kopierschutz nicht umgangen werden. Schlägt ein Betriebssystem allerdings auf den Kopierschutz nicht an, ist das Kopieren auch nicht rechtswidrig.

Forderungen nach einem 3. Korb

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”, ein Zusammenschluss von Wissenschaftsorganisationen und Fachverbänden, kritisiert die zweite Urheberrechtsnovellierung. Das Ziel der Bundesregierung, ein “bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht” zu schaffen, sei vollständig verfehlt. Die Kommerzialisierung der insbesondere aus öffentlichen Mitteln erstellten Literatur wird begünstigt. Es kommen weitere Kosten auf Studierende und Wissenschaftler zu, Bibliotheken werden an der Informationsversorgung eher gehindert, als dass sie gefördert würde.
Nach Ansicht des Aktionsbündnisses, werden “Bildung und Wissenschaft noch stärker als bisher veranlasst sein, Wege für die informationelle Absicherung ihrer Arbeit nicht gegen, aber unabhängig vom jetzigen Urheberrecht zu finden. Das kann kaum anders gehen als in Richtung Open Access. Nur dadurch kann der freie Zugang zunächst einmal zu dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissen für jedermann garantiert werden.”

Hoffnungen werden in einen dritten Korb der Urheberrechtsreform gesetzt. In diesem sollen dann insbesondere die sogenannten “Wissenschaftsschranken” (§§ 52 a, 52 b, 53 a UrhG) erneut behandelt werden. Erneut auf der Tagesordnung stehen dann:

  • § 52a E-Semesterapparate: Präzisierung und Entfristung dieser Regelung
  • § 52 b E-Lesesaalplätze: Präzisierung der Terminalregelung, Ausweitung auf andere Bildungseinrichtungen, ggf. Diskussion über den Zugriff im Rahmen von Campusnetzen
  • § 53 Kopienversand durch Bibliotheken
  • Thema Open Access: Prüfung, inwieweit das Open Access-Prinzip in das gesetzliche Urheberrecht integriert werden kann. Angeregt wird in diesem Zusammenhang ein Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer öffentlich finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses bleibt als wesentliche Herausforderung, “die Entwicklung von auch wirtschaftlich handhabbaren Geschäftsmodellen für den Umgang mit Wissen und Information unter Anerkennung des Primats des freien Zugangs zu Wissen in Bildung und Wissenschaft (Open-Access-Prinzip).”

Weitere Informationen:

Ansprechpartner:
Norbert Gövert, Tel. 755-4051
Ute Engelkenmeier, Tel. 755-5078

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