Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universitätsbibliothek Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.ub.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 02.09.2020
Zuletzt geprüft am: 02.09.2020
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- der Chat
- das Leitsystem
Gründe:
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Uns ist keine barrierefreie Version einer Chat-Software / eines Leitsystems bekannt.
Barrierefreie Alternativen:
- Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
- Alternative zum Chat: Bitte stellen Sie Ihre Anfragen via E-Mail oder rufen Sie uns an.
- Alternative zum Leitsystem: Bitte nutzen Sie die Übersicht unserer Signatur-Gruppen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Universitätsbibliothek Dortmund, Webredaktion
E-Mail:
webredaktion.ubtu-dortmundde
Telefon: (0231) 755-4035
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zur Universitätsbibliothek Dortmund aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Barrierefreiheit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS - der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund - bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS
Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in leichter Sprache.
07.09.20